Neben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht bin ich als Notar gemäß § 1 Bundesnotarordnung für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig.
Als Notar betreue ich Sie vollkommen unabhängig und unparteiisch – insbesondere in den Bereichen Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Im Grundstücksrecht unterstütze ich Sie notariell bei Kauf und Schenkung von Immobilien. Zudem sind Sie bei mir richtig, wenn es um die Bestellung von Grundschulden und Hypotheken geht.
Auch der Bereich Ehe und Familie wird durch mich notariell und unparteiisch betreut. Gemeinsam mit Ihnen setze ich Ehe-, Trennungs- und Partnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Adoptionsanträge auf. Als Fachanwalt für Erbrecht liegt ein weiterer meiner Tätigkeitsschwerpunkte als Notar ebenfalls in diesem Bereich. Ob Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbteilung oder Ausschlagung – ich unterstütze Sie gern.
Im Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen bei der Unternehmensgründung, -nachfolge und -umgestaltung sowie der Registeranmeldung zur Seite. Abgerundet wird meine notarielle Tätigkeit durch die Erstellung und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.