Erklärung zur Barrierefreiheit
Zugänglichkeitserklärung für https://www.ra-dueckinghaus.de/
Rechtsanwalt und Notar Christian Dückinghaus verpflichtet sich, die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit für alle und an der Anwendung der relevanten Standards für Barrierefreiheit.
Status der Konformität
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Anforderungen an Designer und Entwickler, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sie definieren drei Stufen der Konformität: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA.
Rechtsanwalt und Notar Christian Dückinghaus bemüht sich ständig um die Verbesserung der Zugänglichkeit seiner Website und seiner Dienste in der Überzeugung, dass es unsere gemeinsame moralische Verpflichtung ist, eine nahtlose, zugängliche und ungehinderte Nutzung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Wir sind bestrebt, alle Seiten und Inhalte auf https://www.ra-dueckinghaus.de/ zugänglich zu machen, aber es kann sein, dass einige Inhalte noch nicht vollständig den höchsten Zugänglichkeitsstandards entsprechen. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass es schwierig ist, die am besten geeignete technische Lösung zu finden.
Wir können diese Erklärung regelmäßig überarbeiten, um Verbesserungen oder Änderungen an unseren Zugänglichkeitspraktiken zu berücksichtigen.
Rückmeldung
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Zugänglichkeit der Website von Rechtsanwalt und Notar Christian Dückinghaus. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf unserer Website auf Zugänglichkeitsbarrieren stoßen:
E-Mail: post@ra-dueckinghaus.de
Wir bemühen uns, Ihr Feedback innerhalb von 3-5 Werktagen zu beantworten.
Diese Erklärung wurde am 17.6.2025 erstellt.
